Ratenzahlung Dauerkarte, Bescheinigung für Arbeitslose

Im Büro des Chefs: Diskussionen rund um den Verein und die Fans. incl. Gerüchteküche
Antworten
007Stefan
Laufschule
Beiträge: 7
Registriert: 22.05.2008, 19:42
Wohnort: Colonia Claudia Ara Agrippinensis
Kontaktdaten:

Ratenzahlung Dauerkarte, Bescheinigung für Arbeitslose

Beitrag von 007Stefan »

Hallo zusammen!

Da mir die Suchfunktion nicht wirklich weitergeholfen hat hier 2 Fragen:

1. Anlässlich der Ankündigung des Dauerkartenverkaufstarts: Daraus geht hervor dass es diesmal sogar 4 Raten geben soll. Sind dies dann wie gehabt Monatsraten (ok etwas anderes würde keinen Sinn machen), dh. der KEC bekommt das letzte Geld erst im Juli?

2. Wenn ich für einen Arbeitslosen eine Einzelkarte mit Erm. 1 kaufe, was muss er dann am Eingang der Arena vorzeigen?

Vielen Dank schonmal im vorraus für Eure Antworten

Stefan
Soucer
Förderlizenz - Hai
Beiträge: 542
Registriert: 20.05.2008, 20:58
Wohnort: Bonn

Re: Ratenzahlung Dauerkarte, Bescheinigung für Arbeitslose

Beitrag von Soucer »

007Stefan hat geschrieben:ich für einen Arbeitslosen eine Einzelkarte mit Erm. 1 kaufe, was muss er dann am Eingang der Arena vorzeigen?
Nein, diesen Bescheid musst du nur beim Kauf in der KA2 vorzeigen, vor den Spielen musst du deinen Personalausweis vorzeigen. So ist das zumindest bei uns Schülern, denke nicht, dass es bei anderen Personen anders ist.
crosscheck
Profi - Hai
Beiträge: 621
Registriert: 29.05.2008, 12:15
Wohnort: ImSlot

Re: Ratenzahlung Dauerkarte, Bescheinigung für Arbeitslose

Beitrag von crosscheck »

Start der DK Aktion ist Anfang März , also Rate 1 im März ,bis Ende Mai kannst du die restlichen 3 Raten so bezahlen wie du möchtest ! So lief es die vergangenen Jahre ab !
Im Eingangsbereich werden deine Personalien vom Ausweiß mit deiner DK verglichen , das wars !

Was mich brennend interessiert und meine Entscheidung für eine neue DK abhängig macht ( Wohnort 80 km von Köln) IST DIE NEUE DK AUCH WEITERHIN ALS FAHRAUSWEIS ZU GEBRAUCHEN???
Finde zu diesen Punkt keinerlei Bemerkungen !?
Falls nicht, wäre es für die Auswärtigen nicht mehr zu bezahlen!!
Mfg
Score-A-Lot
All Star - Hai
Beiträge: 1663
Registriert: 18.01.2009, 17:27
Trikotnummer: 33
Trikot: Heim

Re: Ratenzahlung Dauerkarte, Bescheinigung für Arbeitslose

Beitrag von Score-A-Lot »

crosscheck hat geschrieben: Was mich brennend interessiert und meine Entscheidung für eine neue DK abhängig macht ( Wohnort 80 km von Köln) IST DIE NEUE DK AUCH WEITERHIN ALS FAHRAUSWEIS ZU GEBRAUCHEN???
Finde zu diesen Punkt keinerlei Bemerkungen !?
Falls nicht, wäre es für die Auswärtigen nicht mehr zu bezahlen!!
Mfg
Mhh. Gute Frage...Stand doch eigentlich sonst auch nie dabei, dass die Fahrkarte drin ist, oder?
crosscheck
Profi - Hai
Beiträge: 621
Registriert: 29.05.2008, 12:15
Wohnort: ImSlot

Re: Ratenzahlung Dauerkarte, Bescheinigung für Arbeitslose

Beitrag von crosscheck »

Ob das mit dem Fahrausweiß in den vergangenen Jahren auch nicht dabei stand, kann ich NICHT beurteilen!
Wäre schön wenn sich jemand von der GL hier dazu äußern würde ! ?

MfG
millencolin
Moderator
Beiträge: 4736
Registriert: 20.05.2008, 20:13
Wohnort: Boston ;)
Trikotnummer: 82
Trikot: Heim
Kontaktdaten:

Re: Ratenzahlung Dauerkarte, Bescheinigung für Arbeitslose

Beitrag von millencolin »

Ratenzahlung: Kann ja nur Juni beinhalten wenn man von 4 Monaten spricht

VRS: Da man die AGB der Haie bestätigen muss, wird man auch in diesen fündig. Da heißt es in §11
§ 11 Anschluss im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)

Die Karte berechtigt den jeweiligen Inhaber zur freien Hin- und Rückfahrt im gesamten Bereich des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) mit Bussen und Bahnen des verkehrsverbundenen Netzes (zweite Wagenklasse). Die Hinfahrt darf frühestens 4 Stunden vor Spielbeginn angetreten werden. Die Rückfahrt muss am Spieltag bis Betriebsschluss abgeschlossen sein. Bei Spielen, deren Dauer es nicht ermöglicht, die Rückfahrt bis Betriebsschluss abzuschließen, gilt die Eintrittskarte bis 10:00 Uhr des Folgetages als Sonderfahrausweis. Im Übrigen gelten die Tarifbestimmungen des VRS.
Des Weitere, befindet sich der VRS Zusatz auf der Karte, welche man behält, sofern der Platz in der Saison nicht ändert!

Die AGB´s findet man auf der Rückseite DK Anträgen die im Shop der KA2 ausliegen und auf Haie.de
http://www.haie.de/index.php?type=agb
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen und die Arenaordnung für den Besuch von Spielen der KEC Kölner Eishockey-Gesellschaft „Die Haie“ mbH (im Folgenden: „KEC“) sind wesentliche Inhalte des Vertrages über den Kauf von Dauerkarten, Einzelkarten oder sonstigen Zugangsberechtigungen, die vom KEC erteilt werden.
a) Ermäßigte Eintrittskarten sind nicht übertragbar. Eine einmal gewährte Ermäßigung kann erneut nur gestattet werden, wenn der Besucher die Berechtigung zur Ermäßigung gegen Vorlage von jeweils aktuellen Ausweisen und/oder Bescheinigungen nachweist. Ausschlaggebend für die Gültigkeit einer Ermäßigung ist der Tag des Erwerbes der Dauerkarte/Tageskarte*. Die Ermäßigung kann erneut nur gewährt werden, wenn der Besucher eine entsprechende aktuelle Berechtigung beim Kauf vorlegt.

b) Die Ermäßigungsstufe 1 gilt für Vollzeitstudenten (bis 27 Jahre), Vollzeitschüler (bis 27 Jahre), Auszubildende/Berufsschüler (bis 27 Jahre), Grundwehrdienst-/Zivildienstleistende, Senioren (ab 65 Jahre), Schwerbehinderte (ab 50 Grad der Behinderung) mit jeweils aktuellen Ausweisen, Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose (jeweils gegen Vorlage einer Bescheinigung, die nicht älter als 1 Monat ist). Die Ermäßigungsstufe 2 gilt für Vollzeitschüler von 15 bis 19 Jahren (für die Dauerkarte) sowie für Kinder von 4 bis 14 Jahren (bei Tages- und Dauerkarten). Kinder bis einschließlich 3 Jahre haben freien Eintritt ohne Sitzplatzanspruch.

c) Nicht genannte Personengruppen erhalten keine Ermäßigungen.
*wer also Montag als Schüler / Arbeitsloser die DK erwirbt und einen Tag später Manager bei der Deutschen Post mit Millionenbezügen wird hat trotzdem Anspruch auf die Ermäßigung, da er am Tag des Vertragsabschluss berechtigt war! Einzig die Personendaten müssen beim Eintritt überprüft werden, da die Karte nicht übertragbar ist.

Sonstige Fragen lassen sich am besten bei einem kleinen Telefonat / Gespräch in der Geschäftsstelle bzw. im Fanshop regeln. Die Damen und Herren sind da eigentlich recht Kompetent.


Hofffe geholfen zu haben.

Gruß
Markus
WARNUNG: Beiträge dieses Benutzers können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Uran, purer Boshaftigkeit, Fachwissen und Erdnüssen enthalten!

Bürotechnik ist kein Verbrechen!
crosscheck
Profi - Hai
Beiträge: 621
Registriert: 29.05.2008, 12:15
Wohnort: ImSlot

Re: Ratenzahlung Dauerkarte, Bescheinigung für Arbeitslose

Beitrag von crosscheck »

DANKE , Markus , sehr nett !!

Mit sportlichen Grüßen
Exil-Hai

Re: Ratenzahlung Dauerkarte, Bescheinigung für Arbeitslose

Beitrag von Exil-Hai »

Hallo,
was genau ist denn eine Arbeitslosenbescheinigung ? Bzw. muß ich mir beim Arbeitsamt eine Extrabescheinigung geben lassen ? Oder was wird denn verlangt als Nachweis ?

Ich stehe irgendwie auf der Leitung..... :?: :| :?:

Hiiiiieeeellfffeeee....

Gruß
Exil-Hai
Vicente
Förderlizenz - Hai
Beiträge: 597
Registriert: 10.10.2008, 23:05
Kontaktdaten:

Re: Ratenzahlung Dauerkarte, Bescheinigung für Arbeitslose

Beitrag von Vicente »

Werde mich wohl auch erstmals für eine DK entscheiden. :)

Mein Gott, was werden die vielen Millionen-Banker im Wartestand aufgeatmet haben, dass sie nur beim Erwerb bescheinigen müssen, dass sie arbeitslos sind. :lol:
KEC - Wir werden Meister 2015 !!!
kölnerhai
Bambini Hai
Beiträge: 29
Registriert: 20.05.2008, 20:58

Re: Ratenzahlung Dauerkarte, Bescheinigung für Arbeitslose

Beitrag von kölnerhai »

Irgendwie wird das immer lustiger mit den dauerkarten:
Wir sitzen seid jahren auf unseren plätzen im Block 213,seid 2 jahren sitzt ein Freund hinter uns,sein freundinn wollte nun am samstag ihre Dauerkarte neben ihrem Freund reservieren und da ging der spass erst richtig los,der Platz von unserem freund war zwar reserviert aber nicht auf seinen Namen,erst nach dem er mehrmals seinen platz nannte,man ihm nicht glaubte und er seine Dauerkarte zog um zu zeigen das es sein platz ist,räumte man einen kleinen fehler ein,man zeigte den beiden was da so alles reserviert ist und was nicht,unsere Plätze sind reserviert,seiner wie schon gesagt auch aber nicht auf seinen namen und 2 plätze neben ihm wo auch 3 Dkplätze sind waren gar nicht erst als reserviert angezeigt.
Nach langem hin und her bekam er seinen platz und unserer freundinn einen neben mir weil hinter uns die reihen wohl schon verkauft seinen?!?
Am nächsten Tag bekam unser freund die platz bestätigung und sihe da,er war um einen platz verrutscht worden,sässe also nicht mehr direkt hinter uns,er rief beim KEC an und meinte das er seinen reservierten platz haben möchte,das würde nicht gehen weil eine grosse gruppe aus dem Oberrang in 213 reinwolle und das hätte man berücksichtigt,also müsse er als einzelperson verständniss dafür haben,so viel zum tehma reservierung bis zum 18.April.
Nun werden wohl beide neben uns sitzen,was eigentlich ziemlich doof ist aber das scheint den KEC nicht zu interessieren,da ja die grössere gruppe vorrang hat.
Am selben Tag bekam die freundinn ihre bestätigung und sie soll in 4 raten zahlen,obwohl sie extra bis nach dem 10.März abgewartet hat weil sie diesen Monat noch nicht zahlen konnte,sie rief beim KEC an um zu fragen was das soll,da meinte man das irgendwie wohl alles ziemlich durcheinander währe,sie können also noch in 4 raten zahlen obwohl die frist abgelaufen sei,wozu wurde die frist dann bitte gesetzt??Zum Schluss meinte der herr am telefon sie soll dann doch einfach in 3 raten zahlen und auch erst ab nächsten Monat,ich bin nur mal gespannt ob sie dann ärger bekommt weil sie die erste rate ja nicht zahlt.
Antworten